Jubelhochzeit

1) Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

a) EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute
b) gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
c) bestehende eheliche Lebensgemeinschaft

2) Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.

3) Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich

der "Goldenen Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) EUR 750,-
der "Diamantenen Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) EUR 1.000,-
der "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) EUR 1.100,-

Formular Jubiläumsgabe Jubelhochzeit (527 KB) - .PDF

Formulare