Leerstandsabgabe

Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe:

Die Gemeinde Gallzein legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet fest:

a)  bis 30 m2 Nutzfläche  ………………………………………………….........….   EUR       18,75

b)  von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche  …………………………...    EUR       37,50

c)  von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche  ………………………..…..    EUR       52,50

d)  von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche  …………………..………   EUR       75,00

e)  von mehr als 150 mbis 200 mNutzfläche  …………………..…...    EUR     101,25

f)  von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche  ………………………....   EUR     131,25

g)  von mehr als 250 m2 Nutzfläche  ……………………………………….....   EUR     161,25

Der Abgabenschuldner hat die Abgabe selbst zu berechnen und monatlich auf das Konto der Gemeinde Gallzein zu überweisen.

Datei für: Verordnung Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe (230 KB) - .PDF