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Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe:
Die Gemeinde Gallzein legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet fest:
a) bis 30 m2 Nutzfläche ………………………………………………….........…. EUR 18,75
b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche …………………………... EUR 37,50
c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche ………………………..….. EUR 52,50
d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche …………………..……… EUR 75,00
e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche …………………..…... EUR 101,25
f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche ……………………….... EUR 131,25
g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche ………………………………………..... EUR 161,25
Der Abgabenschuldner hat die Abgabe selbst zu berechnen und monatlich auf das Konto der Gemeinde Gallzein zu überweisen.
Datei für: Verordnung Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe (230 KB) - .PDF