Legalisator

Wasserer Anton

Der Legalisator ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig. 

Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Echtheit der Unterschrift zu beglaubigen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Auch die Verantwortung welche Personen einen Vertrag unterfertigen müssen, liegt beim Vertragsersteller (Bank, Notar, Rechtsanwalt) und nicht beim Legalisator.

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl.Nr.135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

€   3,00   bis zu einem (Vertrags-) Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
€   7,00   bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00
€   9,00   bei einem Wert über € 3.000,00 bis € 7.000,00
€ 24,00   bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00
€ 31,00   bei einem Wert über € 35.000,00

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr in der Höhe von € 14,30 zu entrichten.

Kontakt Ortslegalisator Wasserer Anton: 0676 / 944 41 48